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Eingetragen am: Datum: 05-21-2011
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Eine Kur in Polen kann von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren (seit kurzem auch Vater-Kind-Kuren), sowie Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Solche Maßnahmen dienen häufig der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Deshalb ist der Hauptkostenträger in diesem Fall die gesetzliche Rentenversicherung. Für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Arbeitsleben stehen, zahlen in der Regel die Krankenkassen.
